Der Europäische Gerichtshof hat heute geurteilt, dass ein Spanier auf Grundlage der europäischen Grunderechte-Charta ein Anrecht darauf hat, dass Google einen 15 Jahre alten Artikel über die Zwangsversteigerung seines Hauses „vergessen“ muss. Dieses Ergebnis darf nicht mehr bei Suchen nach seinem Namen angezeigt werden. Dazu heißt es im Urteilstext: Es ergeht im Rahmen eines Rechtsstreits
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